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Was ist eine Sterbegeldversicherung?
Sterbegeldversicherung
Es ist traurig, aber wahr: Das Sterben in Deutschland ist teuer. Alleine die Beerdigungskosten liegen schnell bei 6.000 bis 8.000 Euro. Mit entsprechender Grabpflege und den Friedhofsgebühren kommen sogar noch weitere Kosten auf Ihre Angehörigen zu. Da die gesetzliche Krankenversicherung seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld für Hinterbliebene mehr zahlt, müssen sämtliche anfallende Kosten, wie zum Beispiel Trauerfeier, Sarg, Grabstein, vollständig aus eigener Tasche finanziert werden. Unsere Sterbegeldversicherung, die teilweise auch Sterbeversicherung, Bestattungsversicherung oder Beerdigungsversicherung genannt wird, kommt dafür auf – und Sie können Ihre Hinterbliebenen noch zu Lebzeiten entscheidend entlasten.
Die garantierte Versicherungs-Summe wird im Todesfall nach Ablauf der Aufbauzeit - dies sind die ersten 18 Versicherungs-Monate – ausgezahlt. Sollten Sie innerhalb der
Aufbauzeit versterben, gilt folgende Staffelung der Leistung:
Todesfall in den ersten 9 Monaten:
Rückzahlung der eingezahlten Beiträge (unverzinst)
Todesfall 10. bis 12. Monat: 25% der
Versicherungs-Summe
Todesfall 13. bis 15. Monat: 50% der
Versicherungs-Summe
Todesfall 16. bis 18. Monat:75% der
Versicherungs-Summe
Bei Tod durch Unfall wird von Beginn an die garantierte Versicherungs-Summe ausgezahlt.
Die garantierte Versicherungs-Summe erhöht sich um die möglichen Leistungen aus der Überschussbeteiligung.
Die Versicherungs-Leistung wird im Todesfall an den von Ihnen bestimmten Empfänger ausgezahlt.